Zusätzliche Betreuungsleistungen gemäß § 43b SGB XI
Die Betreuung und Begleitung von älteren, verwirrten Menschen ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Pflegebedürftige Bewohner mit demenzbedingten Fähigkeitsstörungen, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen haben einen erheblichen Betreuungs- und Beaufsichtigungsbedarf.
Dieser Aufgabe kommen wir gerne nach, indem wir eine zusätzliche Betreuung und Aktivierung durch Betreuungsassistenten anbieten. Dies ermöglicht uns, Leistungen der zusätzlichen Betreuung und Aktivierung für die betroffenen Bewohner zu erbringen, ohne dass dies zu einer zusätzlichen Kostenbelastung für unsere Bewohner führt.
In unserer Einrichtung werden hierzu spezielle und angepasste Betreuungskonzepte ausgearbeitet.
Als Betreuungsleistung im Sinne des § 43b SGB XI bieten wir z.B. an:
Die entsprechenden Maßnahmen werden im Rahmen von Gruppenaktivitäten angeboten. Sofern es entsprechend der persönlichen Situation, z.B. bei Bettlägerigkeit, und der Bedürfnislage der Heimbewohner erforderlich ist, wird auch eine Einzelbetreuung angeboten.